Hat Ihr Kind im Zeitraum 14.12.2020 bis 05.02.2021 keine Notbetreuung in Anspruch genommen, gilt Folgendes:
Der anteilige Elternbeitrag für Dezember 2020 wird mit dem anteiligen Elternbeitrag für Februar 2021 verrechnet. Das heißt, für den Monat Februar 2021 werden keine Elternbeiträge fällig. Somit erfolgt erstmalig der Einzug der Elternbeiträge für den Monat März 2021 am 10.03.2021.
Sollte Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch genommen und Sie Fragen zu den Elternbeiträgen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Leiterin Ihrer jeweiligen Kita.