Wie bewerbe ich mich?
Bitte nutze bevorzugt unser Online-Formular für Deine Bewerbung.
Voraussetzungen:
Du verfügst über
- Abschluss mindestens mittlere Reife
- Kopfnoten mindestens "befriedigend"
dann sende Deine Bewerbung bitte ausschließlich per E-Mail mit allen relevanten Zeugnissen an bewerbung(at)drk-leipzig(dot)de.
Für das Ausbildungsjahr 2024/2025 sende uns gerne Deine Bewerbung ab Januar 2024.
Deine Bewerbung richtest Du bitte an:
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.
Personalabteilung
Zschortauer Str. 44
04129Leipzig
Du hast Fragen bevor Du Dich bewirbst?
Dann rufe unsere Personalabteilung gerne an unter (0341) 30 35 112 oder schreibe eine E-Mail.
Die Ausbildung im Überblick
Wir arbeiten bei der Ausbildung unserer Nachwuchskräfte mit der DRK Akademie, Campus Leipzig zusammen. Hier findest Du weiterführende Informationen der DRK Akademie zum Berufsbild der Pflegefachkraft (m/w/d): https://drk-bildungswerk-sachsen.de/ausbildung/pflegefachfrau.html
Kontaktdaten der DRK Akademie:
DRK Akademie Sachsen, Campus Leipzig
Naumburger Straße 26a
04229 Leipzig
Tel: 0341 48038-65
Fax: 0341 48038-67
leipzig(at)drk-bildungswerk-sachsen.de
Generell gültige Informationen zur Ausbildung:
Pflegefachmann/-frau /m/w/d) ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen).
Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau (m/w/d) fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.
Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit uns, als Träger der praktischen Ausbildung, ab. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.
Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
Die Voraussetzungen
1. Realschulabschluss
2. Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene
- mindestens zweijährige Berufsausbildung
- mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmte Bedingungen erfüllen muss
Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelfer*innenausbildung die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.
Die Einsatzfelder in der praktischen Ausbildung
- Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
- Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
- Pflichteinsatz ambulante Pflege
- Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
- Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
- Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)
- Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
Die Möglichkeiten der Spezialisierung
Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau (m/w/d) fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger*in (m/w/d). In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist in diesem Fall „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“.
Die Arbeitsbereiche
- in Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
- in Altenwohn- und -pflegeheimen
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
- in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
- in Hospizen
Die berufsqualifizierende Pflegestudium
Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das berufsqualifizierende Pflegestudium geben. Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung u.a. Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse, Wissen zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und ihrer Umsetzung in die Praxis, eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen und die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und schließt mit der Verleihung des Bachelor-Titelsab. Die hochschulische Prüfung umfasst auch die staatliche Prüfung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau (m/w/d). Diese Berufsbezeichnung wird dann in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt. Der Zugang zum Pflegestudium bestimmt sich nach den landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium verkürzen.