Eine Pflegefachkraft und eine Seniorin lächeln in die Kamera.Foto: A. Zelck/DRK e.V.

Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung.

Grünau

Ansprechpartner:
Manuel Viehweg, Pflegedienstleiter
Grünauer Allee 61, 04209 Leipzig
Tel. 0341 4144-269
Fax 0341 4144-299
ambulante-pflege(at)drk-leipzig.de

Herr Viehweg

Schönefeld

Ansprechpartner:
Stephan Schüller, stv. Pflegedienstleiter
Bästleinstraße 8, 04347 Leipzig
Tel. 0341 2303655
Fax 0341 2303807
ambulante-pflege(at)drk-leipzig.de

Stephan Schüller

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Unser Leistungsangebot

Behandlungspflege nach SGB V

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier

Alle Menschen können sich auf Grund einer genehmigten ärztlichen Verordnung durch Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin von uns betreuen lassen.

Diese ärztliche Verordnung dient uns als Auftrags- und  Abrechnungsgrundlage, um die benötigten Behandlungen durchführen zu können.

Behandlungspflege - unser Spektrum:

  • Medikamentengabe
  • Wundverbände
  • Portversorgung
  • Injektionen
  • Blutzuckermessung
    u.v.m.
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, können durch uns körperbezogene Pflegemaßnahmen erhalten. Um diese Leistungen zu finanzieren, steht allen Pflegebedürftigen ein Pflegesachleistungsbudget zur Verfügung.

Die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter folgendem Link

In Sachsen sind die Leistungen von körperbezogenen Pflegemaßnahmen in Leistungskomplexe gegliedert.
Unter folgendem Link, finden Sie alle Leistungskomplexe, die wir auch in unserem ambulanten Pflegedienst anbieten.

Beratungsbesuch nach §37, Abs. 3, SGB XI

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, haben das Recht, bzgl. ihrer Pflegebedürftigkeit durch uns beraten zu werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen bekommen oder nicht.

Die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter folgenden Link.

Intervalle der Beratung je nach Pflegegrad

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Entlastungs-
leistungs-
empfänger*in

 

halbjährlich--------
Pflegegeld-
empfänger*in
--halbjährlichhalbjährlichviertel-
jährlich
viertel-
jährlich
Pflegesach-
leistungs-
empfänger*in
--halbjährlichhalbjährlichhalbjährlichhalbjährlich
    Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

    Sollten eingetragene Pflegepersonen (bspw. Angehörige, Nachbarn etc.) durch Verhinderung die Pflege der Pflegebedürftigen zeitweise nicht durchführen können, steht den Pflegebedürftigen die Verhinderungspflege zu.
    Die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter folgenden Link.

    Wenn Sie Verhinderungspflege beantragen wollen, können Sie entweder tageweise (reguläre) oder stundenweise Verhinderungspflege beantragen.
    Die Unterschiede dieser beiden Formen zeigen wir Ihnen in der folgenden Tabelle

    Tageweise (reguläre) VerhinderungspflegeStundenweise Verhinderungspflege
    Die Dauer ist länger als 8 Stunden pro TagDie Dauer ist weniger als 8 Stunden pro Tag
    Möglichkeit auf 42 Tage begrenztUnter 8 Stunden erfolgt keine Berechnung auf die 42 Verhinderungstage
    Maximalbetrag: 1.612 € pro Jahr (+ 806 € Kurzzeitpflege)Maximalbetrag: 1.612 € pro Jahr (+806 € Kurzzeitpflege)
    Umwidmung: Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege möglichUmwidmung: Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege möglich
    Pflegegeldkürzung in dieser ZeitKeine Pflegegeldkürzung in dieser Zeit
    Abrechnung erfolgt über das Leistungskomplexsystem (§36 SGB XI)Abrechnung erfolgt über Stundensatz
    Entlastungsleistungen nach §45b SGB

    Alle Pflegebedürftigen bekommen durch die Pflegekasse einen Entlastungbetrag, der im Gesetz geregelt ist. Für diesen Betrag können sich die Pflegebedürftigen Unterstützung im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung durch einen zugelassenen Dienst erbringen lassen.
    Die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter folgenden Link.

    Wir bieten in unseren Stadtteilbereichen auch diese Leistungen an. Die Leistungskomplexe aus dem §36 SGB XI sind unsere Grundlagen.

    Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.