Ausbildungsinhalte
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Grundzüge Brandschutz
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände Verhalten im Brandfall
- Praktische Übung
Seit dem 06. Mai 2024 finden unsere Lehrgänge hier statt:
Eutritzscher Markt 1, 04129 Leipzig (ehemals Eutritzscher Rathaus)
Teilnehmende einer Ausbildung für Brandschutzhelfende erhalten mit ihrer Kursanmeldebestätigung die Adresse noch einmal mitgeteilt.
Im Lehrgang Brandschutzhelfer*in (inkl. Evakuierungshelfer*in) erwerben Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden unter qualifizierter Anleitung grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um in nahezu jeder Brandsituation (privat oder beruflich) adäquat handeln zu können. Die Durchführung erfolgt dabei nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2. Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelfer*innen auszubilden (mind. 5% der anwesenden Beschäftigten unter Berücksichtigung von Krankheit, Urlaub, Schichtbetrieb etc.) und alle drei bis vier Jahre fortzubilden.
Brandschutzhelfer*innen sind Mitarbeitende in Ihrer Firma, welche im Brandfall gezielte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zur Gefahrenabwehr ausüben.
Zur Gefahrenabwehr und Sicherheit in Ihrer Firma gehört die regelmäßige Schulung von Ersthelfer*innen, Brandschutzhelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen.
Alle Mitarbeitenden Ihrer Firma sind entsprechend der betrieblichen Brandschutzorganisation regelmäßig (jährlich) zu unterweisen.
Zielgruppe für die Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer*in:
Mitarbeitende des Unternehmens, welche bei Bränden als geschultes Personal die Koordinierung der Rettungs- und Löschmaßnahmen übernehmen. Es müssen mindestens 5% der Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer*in ausgebildet sein (bei Betrieben bis 20 Mitarbeitenden mind. zwei Brandschutzhelfer*innen).
Inhalte: