Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge sind eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird. Zielsetzung einer Kur als medizinische Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme ist es, mit gezielten Programmen die Gesundheit ganzheitlich zu stärken und die Lebens- und Familiensituation zu verbessern. Die Kuren haben grundsätzlich eine Dauer von drei Wochen und können nach Ablauf von vier Jahren erneut beantragt werden.
Wir empfehlen Ihnen, unsere Beratungsstelle schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie kostenlos. Mit unserer Beraterin besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.