Ausbildungsinhalte
Der Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten (9 UE) á 45 Minuten
Inhalte:
- Absichern der Unfallstelle
- Auffinden einer Person
- Kontrolle der Vitalfunktionen
- Absetzen des Notrufes
- Stabile Seitenlage
- Beatmung
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Wundversorgung
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen/Verätzungen
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
Abrechnungshinweise für Erste-Hilfe-Kurse
Sofern sie die Teilnahme an dem Erste-Hilfe Lehrgang oder der Erste-Hilfe Fortbildung über ihre zuständige Berufsgenossenschaft abrechnen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Abrechnung erfolgt über das Abrechnungsformular. Sie erhalten dieses mit der Bestätigungsemail oder unter: Abrechnungsformular PDF Download
Die Abrechnungsformulare sind im Original einzureichen.
Sie sind vollständig auszufüllen, insbesondere ist darauf zu achten, dass
- der zuständige Unfallversicherungsträger
- die Unternehmensnummer
- die Unterschrift der Teilnehmenden sowie die
- Bestätigung des Unternehmens
- Ansprechperson im Unternehmen
vorhanden sind.
Für die Abrechnung über die Eisenbahnunfallkasse, Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Unfallkasse Bund & Bahn und Unfallkasse Sachsen benötigen Sie zusätzlich eine Kostenübernahme/ - zusage. Die entsprechenden Beantragungswege und Ansprechpartner haben wir Ihnen zusammengestellt.
Fortbildungsfrist für Ersthelfer ist überschritten - was tun?
Nach der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dafür zu sorgen, dass die Ersthelfenden „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist auf Grund der aktuellen Situation überschritten werden, lässt die Forderung einen gewissen Handlungsspielraum offen. Derzeit können auch Ersthelfende mit "abgelaufener" Fortbildungsfrist als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden. Die Feststellung des erlaubten Überschreitungszeitraums stellt eine Einzelfallentscheidung dar, die im Unternehmen (Führungskraft/ Betriebsarzt) getroffen werden muss. Anhaltspunkt für die Entscheidung sind die Erfahrung des Ersthelfenden und sein Einsatzgebiet. Auch bei langjährigen und erfahrenen Ersthelfenden sollte die Fortbildungsfrist von drei Jahren möglichst nicht überschritten werden. Danach sollte in jedem Fall eine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgen.