Eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes können neben der Freude auch Herausforderungen und Veränderungen im Leben einer Frau, eines Mannes und auch eines Paares mit sich bringen. Diesbezüglich bieten wir psychosoziale und psychologische Beratung und Begleitung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz bis zum 3. Lebensjahr des Kindes an.
Wir unterstützen Sie, ihre schwierige und krisenhafte Situation zu verstehen und erarbeiten gemeinsame Wege der Veränderung und Entlastung in ihrer konkreten Lebenssituation.
Anliegen der Einzel-, Paar- und Familienberatung können sein:
- Lebensveränderungen, wie Schwangerschaft und Geburt eines Kindes
- Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft oder in den ersten Lebenswochen/Trauerbegleitung
- Konflikte in der Partnerschaft
- Individuelle Lebensmodelle und damit verbundene Herausforderungen in der Elternrolle
- Außenbeziehung
- Trennung
Für dieses Angebot stehen Ihnen Beraterinnen mit entsprechenden Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Wir bitten um telefonische Voranmeldung.